Reputationsrecht – Bezahltes Lob bei Amazon Produkten muss aufgedeckt werden
Reputationsrecht - Bezahltes Lob bei Amazon Produkten muss aufgedeckt werden

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Der Mensch denkt nicht gerne selber nach, sondern verlässt sich meist auf andere. Vor Entscheidungen aller Art wird die Suchmaschine Google befragt und die Meinung anderer zählt, auch wenn es bezahlter Lob ist? Deshalb ist die Online Reputation extrem wichtig. Als Baustein der Online Reputation gibt es Bewertungen durch Dritte. Diese öffentlichen Bekundungen sind seit ewigen Zeiten Grund für Streitigkeiten vor Gerichten. Bezahltes Lob beziehungsweise unlautere Werbung kann damit verbunden sein, wenn jemand angebliche objektive Kundenmeinungen und Erfahrungen kauft.

Onlinehändler müssen bezahlte „Lobhudelei“ offenbaren, auch wenn dafür nur Pfennige bezahlt worden sind

Diese Einschätzung wäre im Grunde selbstverständlich in einem Markt, der von Fairness und Transparenz gekennzeichnet ist. Aus der anwaltlichen Praxis wird dem Autor immer wieder deutlich, wieviel Aufwand und Hirnaktivitäten Internet-Beteiligte damit verbringen, den anderen zu hintergehen und zu manipulieren. Jedenfalls hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 9. Juni 2022 (6 U232/21) warnend die Hand gehoben und das Selbstverständliche erneut klargestellt: Bewertungen, für die Rezensenten eine Belohnung erhalten, müssen als solche gekennzeichnet werden.

„Bezahltes Lob“ – Amazon und andere machen es Bewertungs-Schwindlern leicht

Die sprichwörtlichen „Jubelperser“ begleiteten den Auftritt eines Despoten auf einem Marktplatz im Orient. Nicht anders auf dem „amerikanischen“ Marktplatz von Amazon. Überall bewerten und kommentieren Jubelperser Produkte als Verbraucherbewertungen. Alle Insider wissen das. Plattformen haben aber kein besonderes Interesse diese Art von Mißbrauch zu bekämpfen und einmal zu fragen: Wer bewertet dort eigentlich was? Die Portale ziehen sich auf die Position zurück, sie seien nur Host-Provider und damit Gastgeber des Internets und seien nicht verpflichtet das zu prüfen. Deshalb gibt es viele Klagen von Mitbewerbern, die von Kollegen vor Gericht Fairness fordern. Direkt betroffen sind ja nicht nur die Kunden, die beschwindelt werden, sondern auch ehrliche Händler, die auf Fakebewertungen verzichten.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt

Das OLG Frankfurt hatte Anfang Juni entschieden, dass Amazon gesponserte Rezensionen kennzeichnen muss – auch wenn dafür „nur“ ein geringer Betrag gezahlt wurde, die Rezensionen aber in die endgültige Produktbewertung einfließen. Das ist richtig und gut so.

Details der Entscheidung sind nicht so wichtig

Nähere Infos können der rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts in dem Eilverfahren entnommen werden. 

Tipps und Ausblick

Die europäische Union will in den nächsten Jahren solche verbraucherschädlichen Praktiken (hier Fakebewertungen) entsprechend regulieren und ähnlich wie bei der Datenschutzgrundverordnung 2018 europaweit einen verbindlichen Standard schaffen. Rechtlich werden daher die Möglichkeiten sich gegen Schwindler aller Art zu wehren nochmals ausgebaut und eine ordentliche staatliche Aufsicht organisiert. Das klare Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zeigt eindeutig, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Mißbrauch aller Art auch effektiv bekämpft werden kann. Also Augen auf und schauen, was Mitbewerber im Internet anstellen, weil bisher keine vernünftige staatliche Aufsicht tätig ist…

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