Dr. Titel kaufen – für mich soll es rote Rosen regnen!
Dr. Titel kaufen - für mich soll es rote Rosen regnen!

Date

Für die Steigerung von Renomee und der eigenen Eitelkeit ist der Kauf von Titeln in großer Mode. Warum Summa Cum laude, ein akademischer Grad, Berufstitel, Ehrentitel, weitere Titel und Auszeichnungen für besondere Leistungen mit Andacht, Demut und Besonderheit getragen werden sollten? Täuschungen und Vortäuschungen des Innehabens eines akademischen Grades ziehen große Schäden nach sich.

Interview im assets Magazin – Titel durch Mittel – interessante Hinweise 2022

 

Titel durch Mittel

Dr. Titel kaufen – immer noch ein Riesenthema im Internet. Außerdem ein Partythema

Warum? Der Titel ist relevant privat und beruflich und das Verfahren in der Promotion liegt im Dunkeln. Grund dafür ist der Gedanke, dass wissenschaftliche Leistungen gerichtlich einem Beurteilungspielraum unterliegen und kaum gerichtlich überprüft werden können. Zudem gilt der Grundsatz der Selbstverwaltung der Universitäten als Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Verquickung zwischen Arbeitsverhältnis als Assistent eines Professors und der Titelerlangung. Grund für Gerüchte, Streit und Manipulationsmöglichkeiten.

Nicht nur der Titel als Geschenkidee erlebt blühenden Aufschwung, Ghostwriter tummeln sich im Internet und bieten das passende Werk für den passenden Betrag an, alles für die Eitelkeit, das Renomee und der Sehnsucht? Ist damit nicht auch verbunden, dass Titel dadurch ihre „Magie“ (hart wissenschaftlich verdient erarbeitet) wenn man so will verlieren – denn dann regnet es ja für alle „rote“ Rosen, oder?

Die rechtlichen Fallstricke sind ebenfalls groß, „am deutschen Titelwesen soll die Welt genesen„.

Laut § 132 a Strafgesetzbuch gilt, dass das unbefugte Führen akademischer Grade verboten ist und zur Strafe führt. Das gilt auch für Dr. ehrenhalber und Titel aus dem Ausland, die so geführt werden müssen, dass erkennbar ist, um was für einen Titel es sich handelt. Komplizierte Regeln für die Anerkennung gelten. Wer den Titel falsch führt, kann aus einem Dienst- und Arbeitsverhältnis entlassen werden, von Mitbewerbern abgemahnt werden. Außerdem ist eine Vermittlung von ausländischen Dr Graden regelmäßig eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; siehe nur Art. 121 Bayerisches Hochschulgesetz.

Abmahnung gefällig – Steuerberater klagt gegen Steuerberater

Die Führung eines in der Slowakei erlangten Grades des „doctor filozofie“ (PhDr.) von einem in Deutschland tätigen Steuerberater mit der Abkürzung „Dr.“ stellt eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Schleswig Holstein, Az. 6 U 6/10). Völlig eindeutig sind gekaufte Titel falsch im Sinne des Strafgesetzbuch und abmahnungsfähig. Das gilt auch bei irreführender Führung.

Entziehung wegen Unwürdigkeit

Ein Titel kann auch wegen Unwürdigkeit entzogen werden. Rechtsgrundlage sind die Hochschulgesetzes des Bundeslandes. So geschah es einem Forscher, der nach korrekter Erlangung des Titels zahlreiche wissenschaftliche Fehler machte (VGH BW, Urt. v. 14.09.2011, Az. 9 S 2667/10).

Hilfestellungen bei Dr. Arbeiten sind verboten

Beispielsweise hat das Landgericht Düsseldorf klar formuliert, dass auch geringe Hilfen gegen Geld sittenwidrig sind und daher verboten (Urt. v. 20.02.1995, Az.: 1 O 388/94).

Juristische Fallstricke aller Arten warten also für Wissenschaftsbetrüger…..

**********************************************************************

Entziehung des dr gradesDiese Abbildung zeigt die dürre Postkarte mit dem Literaturnobelpreisträger Thomas Mann von der Universität Bonn zur Zeiten des Nationalsozialmus sein Ehrendoktortitel entzogen worden ist; Abbildung aus dem Band Thomas Mann – ein Leben in Bildern, von Hans Wysling und Yvonne Schmidlin, Artemis Verlag, 1994.

Die rechtsstaatswidrige Aberkennung wurde am 13. Dezember 1946 korrigiert.

 

 

V.i.S.d.P.:

Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

Pressekontakt:
Dr. Schulte Rechtsanwalt
Malteserstrasse 170
12277 Berlin
Tel: +49 30 22 19 220 20
Fax. +49 30 22 19 220 21
Email: dr.schulte@dr-schulte.de
https://www.dr-schulte.de

More
articles