Der Kontenprüfer: Falsche Zinsabrechnungen der Banken
Der Kontenprüfer: Falsche Zinsabrechnungen der Banken

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Das Einmaleins der Zinsberechnungen – Wer rechnet die Zinsabrechnungen der Banken nach und kontrolliert diese auf Richtigkeit? Josefine Antonia Schulte, Studentin aus Berlin im Gespräch mit Hans Peter Eibl, Kreditsachverständiger über Kontenprüfung.

Nach dem Motto: “Zahlen lügen nicht, Vertrauen ist gut, aber Nachrechnen ist besser!”, spreche ich heute mit mit Herrn Hans Peter Eibl, der den Beruf “Kontenprüfer” ausübt. Seit 1988 ist Hans Peter Eibl Zins- und Kontenprüfer und Finanzberater aus der Neckarstadt Lauffen in Baden-Württemberg. Als Zins- und Kontenprüfer deckt Herr Eibl mit einem selbsterstellten Computerprogramm strittige Zinsabrechnungen sogenannte “Zinsenschwindler” auf und prüft bei Unternehmen nach, die glauben, dass ihre Banken einen Fehler bei der Abrechnung gemacht haben. Herr Eibl erklärt, was nur ein Prozentpunkt für Dimensionen bei den Kontoinhabern für Auswirkungen haben kann und wie er diesen Unternehmen hilft. 

Guten Tag, Herr Eibl, Sie lieben Zahlen?

Hans Peter Eibl: Ja, ich rechne gerne das nach, was andere vorgerechnet haben und konnte meine Leidenschaft zum Beruf machen. Leider glauben viel zu viele, dass das richtig ist, was ihnen von ihrem Kreditinstitut da aufgetischt wird.

Wie muss man sich einen typischen Fall vorstellen?

Hans Peter Eibl: Es geht meistens um Prämiensparverträge oder Kredite und Darlehen. Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Kredit für eine Produktionshalle von z.B. 1 Mio Euro und zahlt diesen in Raten an das Kreditinstitut zurück. Wenn dann seitens der finanzierenden Bank bei den Zinsen falsch gerechnet wird, können große Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung entstehen. Stellen wir uns vor, dass eine Hausbank monatlich unberechtigt „nur“ 8,33 Euro falsch berechnet und einzieht, jährlich sind das 100,00 Euro und im Laufe von 30 Jahren summieren sich 27.471,77 Euro. Und hierum kümmere ich mich.

Was heißt kümmern?

Hans Peter Eibl: Meistens helfe ich erst einmal das Problem mittels Nach- und Neuberechnung zu finden, dann schreibe ich ein Gutachten, in dem ich alles nachgerechnete akribisch aufliste und nachweise.

Zahlen lügen also nicht?

Hans Peter Eibl: Ja, richtig Zahlen lügen nicht (Banker hingegen schon). Wo Geld im Spiel ist, sind Konflikte (leider wie so oft, auch innerhalb der Familie) nicht weit. Ich versuche, die Zahlen objektiv nachzurechnen und ein faires Ergebnis zu formulieren.

Warum ist das überhaupt notwendig?

Hans Peter Eibl: Im Laufe der Jahrzehnte hat sich eine starke Finanzindustrie aufgebaut, die immer versucht, Grenzen zu verschieben und Gesetze und Gesetzeslücken für sich zu nutzen. Während der Kunde wirtschaftlich oftmals der schwächere ist, wurde die verbandsgesteuerte Finanzindustrie immer besser, klüger und stärker. Außerdem vertrauen alle den mit Computern erzeugten Zahlen und niemand rechnet gerne nach, da man davon ausgeht, die Bank rechnet richtig. Dies ist jedoch ein fulminanter Irrglaube. 

Es gibt, wie Uwe Hentschel im Trierischen Volksfreund vor Jahren titelte, „eine Grauzone zwischen den roten und schwarzen Zahlen“. Und auf diese habe ich mich spezialisiert.

Wie sind Sie auf den Beruf Kontenprüfer gekommen?

Hans Peter Eibl: Wie immer eigentlich. Mir hat in der Schule Mathe Spass gemacht, und dann habe ich 1988 durch den Erwerb einer banktechnisch programmierten Software und 1998 der Entwicklung einer eigenen, banktechnisch programmierten Software (ein Zwei-Konten-Modell, erstes Konto ISTVERLAUF, zweites Konto SOLLVERLAUF) festgestellt, dass und wie Banken und Sparkassen Konto Entgelte und Zinsen fehlerhaft und immer zu Lasten ihrer Kunden abrechnen. 

Sie fertigen ein Gutachten an und dann?

Hans Peter Eibl: Dann legt der Kunde das Gutachten seiner Bank vor und versucht vorerst ohne Gericht eine Einigung.

Und wenn das nicht klappt?

Hans Peter Eibl: Dann muss der Anwalt meines Auftraggebers das Gericht um eine Entscheidung bitten.

Wer zahlt denn das Gutachten?

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Hans Peter Eibl -Kontenprüfung

Hans Peter Eibl: Wenn es keinen Kompromiss gibt, bestimmt das Gericht, wer es zahlen muss. Ganz aktuell bestimmte das Oberlandesgericht Schleswig, dass das beklagte Institut meinem Auftraggeber die Kosten meines Gutachtens zu erstatten hat. 2002 war es Nürnberg, 2006 Celle, 2011 das Kammergericht Berlin, welche die fehlerhaft abrechnenden Kreditinstitute zur Erstattung meiner Gutachterkosten verurteilten.

Vielleicht könnten Sie einige spannende Fälle nennen? 

Hans Peter Eibl: Meine größten Fälle liegen im unteren siebenstelligen Bereich. Jedoch bereitet es mir große Freude, selbst wenn es nur um ein paar Tausender geht, um die der Kontoinhaber von der Bank seines Vertrauens betrogen wurde, dies für meine Auftraggeber offen legen zu dürfen.

Mein spannendster Fall war, dass sich das betroffene Institut nicht einmal traute, die von ihm in einer Zwangsversteigerung behaupteten Forderungen einzuklagen, nachdem ich feststellte, dass Mitarbeiter dieses Instituts sich in diesem betroffenen Konto „bedienten“. Ich vermute, dass es sich aufgrund meiner Zahlen, die zudem von einem Wirtschaftsprüfer testiert waren, eine vor Gericht Blamage nicht leisten wollte oder konnte, da anzunehmen, dass dies nicht „der einzige in diesem Institut Fall, bei welchem sich Mitarbeiter in Kundenkonten vergriffen“. Nach Bekanntwerden dieses Vorfalles, und einer gewissen Schamfrist „wurden die sich in dem Kundenkonto bedienenden Mitarbeiter entsorgt“.

Zu denen wirklich kriminell- betrügerischen Fällen zählt zum einen ein Kreditinstitut, welches auf umsatzsteuerbefreite Finanzdienstleistung Umsatzsteuer berechnete und vergaß, diese ans Finanzamt abzuführen. Oder auch ein Institut, das belastete über einen längeren Zeitraum den Kunden mit mittleren fünf- bis sechsstelligen Beträgen (diese standen in keiner Relation zu seinen sonstigen Umsätzen). Bis zu vierzehn Tage später wurden diese wieder gutgeschrieben und dafür Zinsen in Rechnung gestellt, jedoch nicht wieder korrigiert. Aber das traurigste, dass keiner darüber nachdachte, dass dies Zinsen kostete, da ja das Geld, wenn auch bis zu zwei Wochen später, wieder gutgeschrieben wurde. 

Zurzeit sitze ich über einem Fall, in welchem das Institut meinem Auftraggeber eine Kreditlinie, also ein Limit von 860 TEUR „einräumte“ und dieses, der höheren Überziehungszinsproduktion und ohne den Kontoinhaber darüber in Kenntnis zu setzen, also heimlich, um bis zu 660 TEUR kürzte. Für Darlehen in Höhe von 600 TEUR, welche es im Juni 2014 dem Kontoinhaber zur Verfügung stellte, rechnete es bereits ab Januar 2014 Zinsen. Hinzukommen nicht der Marktzinsentwicklung angepasste Sollzinssätze mit denen das Institut in knapp 11 Jahren über 655 TEUR nicht berechtigte Zinsen berechnete und daraus in etwa derselben Größenordnung weitere herauszugebende Nutzungen zog. Als Nutzungen werden in der Juristerei Früchte aus ungerechtfertigter Bereicherung bezeichnet.

Natürlich gibt es auch den Klischeefall, bei welchem sich Mitarbeiter des Institutes im Kundenkonto bedienten. Was in meiner Meinung garantiert kein Einzelfall darstellt, denn bereits 1992 veröffentlichte Reinhard Hauke seine Dissertation mit dem Titel „Kriminalität im Management von Banken“. Dabei untersuchte er wissenschaftlich, warum zwischen 1974 und 1984 25 aus Baden-Württemberg strafrechtlich abgeurteilte Banker straffällig wurden. In 9 dieser Fälle = 36 Prozent war „persönliche Bereicherung das Motiv“.

Wieviel Fälle schätzen Sie, gibt es in Deutschland, bei denen etwas nicht stimmt?

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efine Schulte Stud. & Bloggerin Berlin

Hans Peter Eibl: Es handeln sich primär bei mir ans Licht gekommene Einzelfälle, obwohl die Dunkelziffer deutlich höher ist, da die meisten Unternehmer es nicht merken. Um welche Dimensionen es selbst bei Abweichungen von nur einem halben oder ganzen Prozentpunkt gehen kann, möchte ich am eingangs Beispiel, Finanzierung Produktionshalle 1.0 Mio zeigen.

Wenn dieser Unternehmer, zum Beispiel Ende 2001 seine Produktionshalle mit an das 3-Monatsgeld gekoppelten anfänglichen Zinssatz von 6,0 Prozent p.a. und 3,0 Prozent Tilgungsanteil finanziert hätte, und das Institut die Zinsen nicht der Marktzinsentwicklung anpasste, berechnete ihm das Institut bis zum Jahre 2020 EUR 652.000,00 Zins. Wenn sein Institut die Zinsen auf z.B. 5,50 Prozent p.a. gesenkt hätte, wurden ihm ca. 613 TEUR in Rechnung gestellt. Eine für den Kontoinhaber vermeintliche Ersparnis von ca. 39 TEUR. Hat das Institut auf 5.0 Prozent p.a. gesenkt, stellte es 572 TEUR Zins in Rechnung. Eine für den Kontoinhaber vermeintliche Ersparnis von ca. 80 TEUR. In Wahrheit sind es, wenn das Institut die Zinssätze konkret der Marktzinsentwicklung angepasst hätte, wesentlich höhere Beträge um die der Unternehmer erleichtert wurde. Die Zinssätze fielen Ende 2008 Anfang 2009 um 4 bis 5,0 Prozentpunkte. Sofern das Institut diese Senkungen, zu denen es verpflichtet ist, nicht weitergab, zahlte der Kunde ab 2009 um ca. 3 bis 4,0 Prozentpunkte zu hohe Zinsen, die er, wenn er dies zum Beispiel mit einem von mir erstellten Gutachten beweist, zurückfordern kann.

Vielen Dank Herr Eibl, dass Sie sich heute die Zeit genommen haben meine Fragen zu beantworten. Zahlen lügen nicht und Vertrauen ist gut aber Nachrechnen ist besser! Die Beispiele verdeutlichen, dass die Auswirkungen von fehlerhaft berechneten Zinsen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind, denn damit könnten sogar Existenzen gefährdet sein, sowohl im Privaten wie auch Unternehmen. 

V.i.S.d.P.:

Josefine Antonia
Studentin & Bloggerin

Über die Autorin: 

Josefine Antonia studiert erfolgreich Psychologie mit Schwerpunkt Business und Social-Media. Seit 2021 ist sie Bloggerin und seit 2022 ist sie Autorin bei ABOWI-Reputation.com. Ihre Leidenschaft sind virtuelle globale Reisen, mit dem Ziel Kommunikation für ganzheitliche und langfristige Work-Life-Balance zu entdecken. Besonderes Interesse liegt im Wandel der Kommunikation durch Technologien, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Du erreichst uns unter contact@abowi.com 

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Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de

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