Anwaltshaftung – Verjährung für Haftungsansprüche
Anwaltshaftung – Verjährung für Haftungsansprüche

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Kurzdarstellung von Valentin Schulte, Volkswirt und stud. iur. 

Ärgerlich, auch Rechtsanwälte machen Fehler. Diese Fehler fallen im ersten Moment vielleicht gar nicht auf. Es dauert daher häufig bis die “Bombe platzt.” Häufig beschweren sich Mandaten nicht über juristische Probleme, sondern eher über ein ungutes Miteinander. Da wird sich aufgeregt, weil der Anwalt nicht zurückruft oder Unterlagen nicht entsprechend verwertet werden.

Es dauert, bis die “Bombe” platzt

Der Mandant ist meist Laie und bemerkt häufig eine falsche Beratung erst nachdem ein Prozess verloren wurde und er anderweitig beraten worden ist. Wie die Rechtslage bei der Anwaltshaftung liegt und welche Verjährungsfristen zu beachten sind, ist nicht immer einfach zu durchschauen. Die Gerichte verlangen trotzdem oder deswegen gerade von einem Rechtskundigen, wie einem Rechtsanwalt, dass er die Rechtslage sorgfältig geprüft und dem Mandant eine gute Vorabeinschätzung zur Verfügung stellt, damit dieser seine Entscheidungen treffen kann. Irgendwann im Laufe der Zeit ist aber Schluss mit der Haftung. Niemand kann sich noch nach Jahren darauf berufen, dass er falsch beraten worden sei. Wann endet also diese Frist?

Wie die Rechtslage bei der Anwaltshaftung liegt und welche Verjährungsfristen zu beachten sind, ist nicht immer einfach zu durchschauen. Fakt ist: später oder nachträglich auftauchende Fehler können immer noch zu einem Haftungsanspruch gegen den Anwalt führen.

Die Regelverjährung

Verjährung bedeutet, dass man einen Anspruch nur innerhalb einer bestimmten Frist durchsetzen kann. Die Rechtslage ist in den letzten Jahrzehnten immer wieder geändert worden. Jetzt gilt bei der Anwaltshaftung folgendes:

  1. Beginn der Verjährung:
    Die Verjährung beginnt immer am Jahreswechsel. Ist also ein Schaden am 01.06.2022 entstanden, beginnt die Verjährung am 31.12. des Jahres.
  2. Drei Jahresregel
    Regelmäßig ist die Verjährung drei Jahre. Also bei einem Schaden am 01.06.2022 beginnt die Verjährung am 31.12.2023 und der Anspruch ist verjährt mit Ablauf des 31.12.2025. Nach dem 31.12.2025 kann sich der Schädiger auf die Verjährung berufen.
  3. Kenntnis vom Schaden
    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt also drei  Jahre (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt gemäß § 199 I BGB aber erst zu laufen, wenn ab dem Endes Jahr in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant (also der Anspruchsberechtigte) Kenntnis über die Anspruch begründenden Umstände erlangt hat oder grob fahrlässig erlangt haben müsste.

    Beispiel: ein Mandant besucht einen Rechtsanwalt am 01.06.2022 und wird falsch beraten. Außerdem bekleckert der Rechtsanwalt beim Kaffee-Eingießen die Kleidung des Mandanten und verbrüht die Hand. Dieser Schaden ist sofort bekannt, in dem Moment als der Schmerz gespürt wird. Der Schmerz über die falsche Beratung kommt aber viel später, da der Mandant am 01.06.2022 ja den Fehler der Beratung nicht hat erkennen können.

    Hier gilt: Ein Mandant besucht einen Rechtsanwalt am 01.06.2022 und fragt nach den Erfolgsaussichten einer Klage. Der Rechtsanwalt macht einen Fehler, so dass im Sommer 2023 der Prozess zu Ende geht. Der Mandant hat verloren.  Im Jahre 2022 ist also ein Fehler gemacht worden, der 2023 spürbar wird.  Der Mandant weiß aber noch immer nichts von dem Fehler des Rechtsanwalts.

    Im Jahre 2024 lernt der Mandant einen anderen Rechtsanwalt kennen, der ihn aufklärt. Wie lange kann der Mandant von seinen Schadenersatzanspruch durchsetzen? Es gilt jetzt § 195 BGB. Der Schaden ist offenbar geworden im Jahre 2023. Das Schadenereignis war 2022. Gerechnet wird immer ab dem Ende des Jahres. Der Geschädigte konnte von dem Schaden 2022 noch nicht wissen, er wußte nur, dass er den Prozess verloren hat. Also wird gerechnet 2024, 2025 und 2026. Er muss den Schadenersatzanspruch also spätestens Ende 2026 gelten machen.

    Anwaltshaftung – Verjährung für Haftungsansprüche

  4. Wann ist endgültig Schluss?
    Spätestens nach zehn Jahren ist Schluss: also 2022 Ende 2022 fängt die Frist an zu laufen, endet demgemäß 2033.
  5. Zweifelsfragen
    Hätte das Gericht bereits in das Urteil geschrieben im Jahre 2022, dass der Prozess aufgrund eines Rechtsanwaltsfehlers verloren geht, wäre die Frist schon Ende 2022 angefangen. In der Vergangenheit wurde der Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung von Haftungsansprüchen gegen Anwälte mandantenfreundlich ausgelegt. Nach einem BGH Urteil vom 29. Oktober 2020 (IX ZR 10/20) wurde dieser Rechtsprechung eine Grenze gesetzt. So beginnt die Verjährung, wenn der Mandant seinen Anwalt auffordert, den Haftpflichtversicherer zu informieren, weil ein Schaden entstanden ist.

Das Recht wurde in der Vergangenheit häufiger geändert (wichtiger Termin 15.12.2004!) und außerdem gibt es Fallgruppen bei denen anders entschieden wird.

Über den Autor:

Valentin Markus Schulte ist Student der Rechtswissenschaften und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte in Berlin. Des Weiteren studierte Valentin Schulte neben seinem Studium der Rechtswissenschaften Volkswirtschaftslehre / Economics und erlangte hier bereits einen Masterabschluss.

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